Mit der Beerdigung oder Beisetzung endet vieles Organisatorische – die Zeit der Trauer jedoch nicht. Gleichzeitig gibt es nach einem Todesfall noch einige persönliche, rechtliche und organisatorische Dinge zu erledigen.
Nicht alles muss sofort geschehen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Bei Fragen sind wir auch nach der Trauerfeier gerne für Sie da und helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren.
Nach einem Todesfall wird in Österreich das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das zuständige Bezirksgericht beauftragt einen Notar als Gerichtskommissär mit der Abwicklung.
Dieser nimmt mit den Angehörigen beziehungsweise den dafür vorgesehenen Personen Kontakt auf und informiert über die weiteren Schritte.
Hilfreich ist es, vorhandene Unterlagen zusammenzustellen, beispielsweise:
In den Wochen nach dem Todesfall sollten bestehende Verträge und Mitgliedschaften überprüft und gegebenenfalls gekündigt oder geändert werden.
Dazu können unter anderem gehören:
Banken und Versicherungen sollten über den Todesfall informiert werden. Welche Unterlagen dafür benötigt werden und wer dazu berechtigt ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und vom Verlassenschaftsverfahren ab.
Bei Lebens-, Unfall- oder sonstigen Versicherungen sollte geprüft werden, ob Leistungen aufgrund des Todesfalls bestehen.
Viele Meldungen werden heute im Zuge der behördlichen Abläufe automatisch weitergeleitet. Dennoch empfiehlt es sich, bei Pensionen, Renten oder sonstigen laufenden Leistungen zu überprüfen, ob noch etwas zu veranlassen ist.
Auch mögliche Ansprüche von Hinterbliebenen – beispielsweise auf Witwen-, Witwer- oder Waisenpension – sollten geprüft werden.
Zum persönlichen Nachlass gehören heute auch digitale Bereiche. E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Online-Abonnements, Cloud-Speicher und andere Benutzerkonten sollten berücksichtigt werden.
Je nach Wunsch können Konten gelöscht, in einen Gedenkzustand versetzt oder vorhandene Daten und Erinnerungen gesichert werden.
Nach einer Erdbestattung braucht das Grab zunächst Zeit, sich zu setzen. Die weitere Gestaltung und ein Grabdenkmal können daher in Ruhe geplant werden.
Bei bestehenden Gräbern kann es notwendig sein, Beschriftungen zu ergänzen oder mit einem Steinmetzbetrieb Kontakt aufzunehmen.
Viele Angehörige möchten sich nach der Trauerfeier bei Menschen bedanken, die ihre Anteilnahme gezeigt, Blumen oder Spenden gegeben oder sie in dieser schweren Zeit begleitet haben.
Eine Danksagung kann persönlich, in einer Zeitung oder auf andere Weise erfolgen. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.
Nach der Beerdigung wird es oft stiller. Termine und Vorbereitungen werden weniger, das Umfeld kehrt langsam in den Alltag zurück – und gerade dann kann der Verlust besonders spürbar werden.
Trauer hat keinen festen Zeitplan und jeder Mensch erlebt sie anders. Erinnerungen, Gespräche und Begegnungen können dabei helfen, dem Verstorbenen einen neuen Platz im eigenen Leben zu geben.
Unsere Begleitung endet nicht mit der Beerdigung.
Wenn nach der Trauerfeier Fragen entstehen, Sie Unterstützung bei weiteren Schritten benötigen oder einfach noch einmal mit uns sprechen möchten, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Haus der Bestattung Ploberger – Abschied gestalten mit Herz.