Unser kleines Bestatter-FAQ mit häufig gestellten Fragen für Sie.
Die Kosten für eine Erdbestattung belaufen sich auf ca. € 2.500 bis 3.200 (ohne Totengräber). Im Preis inbegriffen sind sämtliche Leistungen des Bestatters. (Abholung, Besorgungen, Aufbahrung, Sarg mit Einbettung, Trauerdrucksorten, die Zeremonienführung und auch sämtliche Gebühren für Totenbeschau und Sterbeurkunden sowie die Stolgebühr des Pfarrers.)
Bei der Feuerbestattung betragen die Kosten ca. € 2.500 bis 3.900 je nachdem, ob es sich um eine Sofortkremation mit Trauerfeier handelt, nur um eine Urnenbeisetzung oder um eine Verabschiedung mit Urnenbeisetzung zu einem späteren Termin.
Jeder Bestatter ist verpflichtet, die Kosten im Aushang im Büro zu veröffentlichen.
Sie bekommen selbstverständlich bei uns vorab eine Auskunft und eine exakte Aufstellung der Kosten.
Ja. Sie können sich den Bestatter Ihres Vertrauens wählen. Sinnvoll ist jedoch den ortsansässigen Bestatter zu wählen, da dieser vor Ort ist, er meistens Pächter der Aufbahrungshalle ist und daher er am kostengünstigsten arbeiten kann. Ebenso regelt der ortsansässige Bestatter die Termine für die Trauerfeier.
Der Verstorbene wir in jedem Krematorium immer nur einzeln und mit Sarg verbrannt. Da Leichen nach dem OÖ Leichenbestattungsgesetz nur in Särgen befördert werden dürfen, ist auch bei der Feuerbestattung ein Sarg zwingend notwendig. Ebenso ist bestimmt, dass die Asche nur eines Verstorbenen in jeweils ein Behältnis (Urne) zu geben ist.
Die Asche kommt in einer Aschenkapsel vom Krematorium zurück. Dies ist ein einfaches geschlossenes Gefäß mit entsprechender Inschrift des Verstorbenen darauf. Diese Urne kann so in jedem Grab oder in jeder Nische beigesetzt werden. Für Erdgräber werden Biournen verwendet, die sich abbauen und in den Nischen werden nichtverrottbare Urnen verwendet. Überurnen sind separate Gefäße, die Sie gerne aussuchen können aber es ist nicht vorgeschrieben.
Private Urnenbeisetzung auf einem Privatgrund sind erlaubt. Der Bestatter stellt für Sie den Antrag bei der jeweiligen Gemeinde. Die Urne muss aber im Garten in der Erde bestattet werden. Eine entsprechende würdige Kennzeichnung mit Inschrift ist unbedingt vorzusehen. Urnen in der Wohnung sind verboten. Ebenso ist das Verstreuen der Asche in Österreich nicht erlaubt.
Bei uns im Haus der Bestattung und menschlichen Begleitung wird jede Trauerfeier individuell gestaltet und mit den Hinterbliebenen besprochen.
Auf Wunsch geht eine Geistlichkeit in zivil mit. Oftmals wird aber auch die Trauerfeier von unserem Haus der Bestattung selbst gestaltet und durchgeführt.
Rufen Sie uns an und wir legen den Zeitpunkt der Abholung mit Ihnen fest. Je nach Temperatur, nach Konstitution des Verstorbenen werden wir gemeinsam einen Termin für die Abholung finden. In der Regel sind 24h kein Problem.
Ja, selbstverständlich, wenn Sie es wollen. Es ist hierbei auf Pietät und Würde des Verstorbenen zu achten. Gerne sind wir Ihnen auch beim Ankleiden behilflich. Ziehen Sie dem Verstorbenen Kleidungsstücke an, die er selbst gerne getragen hat. (Es muss nicht unbedingt ein dunkle Kleidung sein.)
Selbstverständlich. Es ist sehr vernünftig zu Lebzeiten sein eigenes Begräbnis zu regeln. Sie helfen Ihren Hinterbliebenen damit sehr. Wir besprechen und notieren exakt Ihre Wünsche, die im Todesfall respektiert und eingehalten werden. Auch eine finanzielle Regelung ist vorab möglich. Entweder durch den bekannten Wiener Verein, oder durch eine Direktvorsorge bei uns im Haus. Sie können sich jederzeit und unverbindlich bei uns erkundigen.
Gerne können Sie uns dazu anrufen: Kontakt